Finanzierung
Die Übernahme der Kosten erfolgt privat durch die Eltern.
Unter bestimmten Voraussetzungen trägt das zuständige Jugendamt die Kosten der Lerntherapie (nach §35a SGB VIII). Es wird keine Zuzahlung von den Eltern erhoben.
Die Praxis für Integrative Lerntherapie ist eine unabhängige Fachpraxis zur Beratung, Diagnostik und Therapie bei Lernschwierigkeiten.
Ich bin von den Jugendämtern Tübingen und Reutlingen als Lerntherapeutin gemäß §35a SGB VIII anerkannt.